KOMM-KOM - Kommunikative Kompetenzen

Infos zu „Kommunikative Kompetenzen“

 

Die LVs aus den „Kommunikativen Kompetenzen“ sind sog. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.Dies bedeutet, dass Anwesenheitspflicht besteht und dass keine VO-Prüfung am Ende des Semesters durchgeführt wird, sondern dass die Leistungsbeurteilung durch Anwesenheit und Beteiligung an der LV sowie durch (laufende) Übungen erfolgt.Dies bedeutet außerdem, dass die zu beurteilende Leistung der Studierenden mit der Teilnahme an der 1. LV beginnt.

Wenn also Studierende bspw. ohne Abmeldung nicht mehr in der LV erscheinen, sind diese Studierenden mit „Nicht genügend“ zu beurteilen. Die Teilnahme an der 1. LV-Einheit ist unabdingbar notwendig für die Aufnahme in diese LV.

 Voraussetzungen für den Besuch von LVs „Kommunikative Kompentenzen“:

Die Voraussetzungen für den Besuch aller LVs aus den „Kommunikativen Kompetenzen“ ist eine aufrechte Zulassung zum Magisterstudium – ein Besuch der LVs bei Zulassung zum Bakkalaureats-Studium ist nicht möglich.Die Anmeldung zu den LVs erfolgt ausschließlich über das Univis-Anmeldesystem; dieses prüft, ob die nötigen Voraussetzungen für den Besuch der LV vorliegen.

„Kommunikative Kompetenzen“ als Pflichtfach / Wahlfach

Für die Absolvierung des Magister-Studiums ist eine (!) LV aus den „Kommunikativen Kompetenzen“ verpflichtend. Die weiteren LVs aus diesem Fach können als Freie Wahlfächer absolviert werden.

HINWEIS

Arbeitsaufwand für Studierende

Die LVs aus den „Kommunikativen Kompetenzen“ umfassen 5 ECTS-Punkte.

Der Arbeitsaufwand für 1 ECTS-Punkt wird mit etwa 25 Stunden berechnet. Daraus ergibt sich die Arbeitszeit, die die Studierenden durchschnittlich in diese LV investieren sollten – und was als LV-Leitung auch in etwa erwartet werden kann.

In die gesamte Arbeitszeit für die ECTS-Punkte fließen sowohl die Anwesenheit in der LV als auch die Erarbeitung von Einzelübungen (Konzept oä.) und die Erstellung der Abschlußarbeit / -übung mit ein.

Daraus ergibt sich klar, dass auch Leistungen neben der Anwesenheit in der LV gefordert werden müssen (Hausübungen, Erarbeitung von diversen Aufgaben), um den angegebenen Arbeitsaufwand durchschnittlich zu erreichen.