Mitbelegungen von Lehrveranstaltungen an einer anderen Universität

Wenn es nicht möglich, an der Universität Wien eine bestimmte Prüfung abzulegen (weil z. B. etwa manche Lehrveranstaltungen hier nicht angeobten werden), können Sie diese an einer anderen österreichischen Universität ablegen. Dafür benötigen Sie eine Vorausgenehmigung durch den/die Studienprogrammleiter*in. (vgl. dazu die Bestimmungen des § 63 Abs. 9 Zif. 2 Universitätsgesetz 2002)

Dieses Formular füllen Sie an der Universität aus, an der Sie die Lehrveranstaltungen mitbelegen wollen. Es wird auch an dieser Universität bestätigt. (z. B. TU, WU, Angewandte, ...) Ohne Vorausgenehmigung ist ein Eintrag der erbrachten Prüfungen in den Prüfungspass ausnahmslos nicht möglich.