Besuch von prüfungsimmanenten (pi) Lehrveranstaltungen
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Besuch von prüfungsimmanenten (pi) Lehrveranstaltungen
Sie sind nun zu einer prüfungsimmanenten (pi) Lehrveranstaltung ordnungsgemäß angemeldet. Gratulation! Gehen Sie in die erste Einheit. Ohne Angabe von wichtigen Abwesenheitsgründen werden Sie nämlich abgemeldet. Wenn notwendig, sind Sie auch verpflichtet, sich mit einem Lichtbildausweis (Studierendenausweis) gegenüber der Lehrveranstaltungsleiter/in auszuweisen.
In einer pi-Lehrveranstaltung werden Sie mindestens zwei mündliche oder schriftliche Teilleistungen erbringen müssen.
Sollten Sie auf der Warteliste gelandet sein, kann Sie der/die Lehrveranstaltungsleiter/in aufgrund der Warteliste aufnehmen. Er/Sie darf jedoch niemanden aufnehmen der nicht auf dieser Warteliste stehen.
Sie können sich bis zum 31. Oktober/31. März von einer Lehrveranstaltung abmelden. Wenn Sie diese Frist versäumen, werden Sie beurteilt. Können Sie einen wichtigen Grund für den Abbruch glaubhaft machen, werden Sie nicht beurteilt. Sollte ein wichtiger Grund vorliegen, dann entscheidet die Studienprogrammleitung.
Der/die Leiter*in der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung kann das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. April, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. September gestatten. Er/sie ist NICHT dazu verpflichtet. Bei Blocklehrveranstaltungen, die ausschließlich in der lehrveranstaltungsfreien Zeit stattfinden, beträgt diese Frist maximal drei Monate, beginnend mit der letzten Lehrveranstaltungseinheit.