Voraussetzungen für den Besuch von LVs „Rechtsfächern“:

Die Voraussetzungen für den Besuch aller LVs aus den „Rechtsfächern“ ist eine aufrechte Zulassung zum Magisterstudium – ein Besuch der LVs bei Zulassung zum Bakkalaureats-Studium ist nicht möglich.
Die Anmeldung zu den LVs erfolgt ausschließlich über das Univis-Anmeldesystem; dieses prüft, ob die nötigen Voraussetzungen für den Besuch der LV vorliegen.

HINWEIS

Die LVs aus den „Rechtsfächern“ sind sog. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Dies bedeutet, dass Anwesenheitspflicht besteht und dass keine VO-Prüfung am Ende des Semesters durchgeführt wird, sondern dass die Leistungsbeurteilung durch Anwesenheit und Beteiligung an der LV sowie durch (laufende) Übungen erfolgt.

Dies bedeutet außerdem, dass die zu beurteilende Leistung der Studierenden mit der Teilnahme an der 1. LV beginnt.Wenn also Studierende bspw. ohne Abmeldung nicht mehr in der LV erscheinen, sind diese Studierenden mit „Nicht genügend“ zu beurteilen. Die Teilnahme an der 1. LV-Einheit ist unabdingbar notwendig für die Aufnahme in diese LV.