Die Anerkennungsverordnung

Kommen Sie aus dem am 30. 11. 2019 auslaufenden Magisterstudium der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft so werden Ihnen die bereits vorhandenen Prüfungsleistungen nach der bestehenden Anerkennungsverordnung anerkannt. Dies geschieht automatisch, solange es sich um Leistungen handelt, die eindeutig neuen Prüfungsleistungen zuordenbar sind.

Für die Prüfungsleistung SPEZI - Spezialvorlesung gibt es mehrere Anerkennungsmöglichkeiten. Hier müssen Sie ein E-Mail an pruefungsanerkennung_publizistik@univie.ac.at mit folgenden Daten senden:Matrikelnummer, Lehrveranstaltungsnummer der SPEZI-Vorlesung und die genaue Bezeichnung wofür anerkannt werden soll:

  • VERBE - Medien- und Kommunikationsmanagement
  • VERBE - Medien- und Kommunikationsrecht
  • VERBE - Kommunikationswissenschaftliche Forschung
  • VERBE - Berufspraxisfelder 
  • VERIN - Individuelle Vertiefung (3 ECTS)

Bei den VERBE (Berufsbezogene Vertiefung) müssen Sie nachweisen, dass die erbrachte Leistung dem gewünschten anerkannten Leistunge inhaltlich entspricht. Für die Individuelle Vertiefung kann immer anerkannt werden.

Anerkennungsverordnung