Validierung von (außer)beruflichen Leistungen

Was kann validiert werden?

Mit 01. 10. 2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten

§  nicht-formalen Bereich
(z. B. private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung)

§  und informellen Bereich
(z. B. beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen)

Anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.

 

Welche Frist muss ich beachten?

 

Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.

Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig.

 

Wie läuft die die Validierung, also der Prozess der der Anerkennung vorgezogen ist, ab?


1.       Füllen Sie das Formular zur Validierung elektronisch aus,
2.       signieren dieses
3.       und machen sich einen Termin mit der SPL (Sprechstunde) für ein persönliches Gespräch aus.

Zu diesem Gespräch kommen sie den vollständigen Unterlagen und dem Validierungsformular.

Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Validierungsformular.

 

Was mache ich, wenn die Validierung durch die SPL bestätigt wurde?


1.       Füllen Sie entsprechend der Validierung den korrekten Antrag auf Anerkennung aus und
2.       Senden dieses, sowie das Formular „Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen“ welches von der SPL bestätigt wurde per E-Mail an spl.publizistik@univie.ac.at
3.       Nach der Bearbeitung der Anerkennung (idR zwei, längstens jedoch 8 Wochen) erhalten Sie den Anerkennungsbescheid per E-Mail.

 

Was passiert, wenn die Validierung nicht erfolgt, bzw. die SPL Maßnahmen anordnet?

 

Die Validierung kann nicht erfolgen


Wenn die beantragte Qualifikation nicht anerkannt werden kann, muss die laut Curriculum angebotene Lehrveranstaltung regulär absolvert werden

 

Es werden Maßnahmen von der SPL angeordnet

 

Die SPL teilt die Information über die Maßnahmen, die absolviert werden sollen, an der/die Antragsteller*in.

Nach Überprüfung der bereitsgestellten Information entscheidet die SPL ob eine Validierung erfolgen kann oder nicht.