Praxisfelder der gesellschaftlichen Kommunikation

Zusammensetzung der LVs in den Praxisfeldern:

Alle Studierenden müssen pro Praxisfeld 1 AT, 2 UE und 1 VO besuchen; bei den Praxisfeldern HF (Hörfunk-Journalismus) und TV (Fernseh-Journalismus) ist auch eine tAT („technische Arbeitstechnik“) zu absolvieren.    

Voraussetzungen für den Besuch von LVs aus den Praxisfeldern:

Die Voraussetzungen für den Besuch aller LVs aus den Praxisfeldern sind Modul A und Modul B – beide Module müssen vollständig positiv absolviert werden.  

Die positive Absolvierung einer AT (und ggf. der tAT) ist zwingende Voraussetzung für den Besuch einer UE; die beiden UE können in einem Semester parallel besucht werden.  

Die Anmeldung zu den LVs erfolgt ausschließlich über das Univis-Anmeldesystem; dieses prüft, ob die nötigen Voraussetzungen für den Besuch der LV vorliegen (Modul A +B für AT, AT für UE).    

Hinweis zum Arbeitsaufwand für die Studierenden:

Eine AT bzw. eine UE umfasst 4 ECTS-Punkte, die VO 3 ECTS-Punkte.  

Der Arbeitsaufwand für 1 ECTS-Punkt wird mit etwa 25 Stunden berechnet. Daraus ergibt sich die Arbeitszeit, die die Studierenden durchschnittlich in diese LV investieren sollten – und was von der LV-Leitung auch erwartet werden kann.  

In die gesamte Arbeitszeit für die ECTS-Punkte fließen sowohl die Anwesenheit in der LV als auch die Erarbeitung von Einzelübungen (Konzept oä.) und die Erstellung der Abschlußarbeit mit ein.  

Daraus ergibt sich, dass auch Leistungen neben der Anwesenheit in der LV gefordert werden (Hausübungen, Erarbeitung von diversen Aufgaben), um den angegebenen Arbeitsaufwand durchschnittlich zu erreichen.    

Über die Praxisfelder:

Wie dem Qualifikationsprofil im Studienplan zu entnehmen ist, dient das Bakkalau­reatsstudium Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten im Bereich der gesellschaftlichen Kommunikation. Insbesondere werden jene Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die in Praxisfeldern wie Journalismus (Presse, Hörfunk, Fernsehen, Multimedia), Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Markt- und Meinungs­forschung sowie der Medien- und Kommunikationsforschung erforderlich sind.  

Das Studium ist aber keineswegs eine „Journalistenschule“ oder ein „PR-Kurs“, sondern liefert die wissenschaftlichen Grundlagen zur Lösung berufspraktischer Probleme – das ist im Kern auch der Unterschied zwischen Vor- und Ausbildung. Ein Universitätsstudium zeichnet sich eben dadurch aus, nicht ausschließlich an den Erfordernissen der (aktuellen) Praxis orientiert zu sein, sondern Wissen zu vermitteln, das eine längere „Halbwertszeit“ hat. Damit wird sichergestellt, dass die Absolventen auch zukünftige berufliche Problemstellungen, die z. B. aufgrund des rasanten Medienwandels heute noch gar nicht prognostizierbar sind, in Anwendung grundlegender wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden lösen können – so gesehen ist die wissenschaftliche Berufsvorbildung, zu der die Universitäten gesetzlich aufgefordert sind, zukunftssicher. 

Das bedeutet, dass auch bereits im Bakkalauretsstudium die Verbindung von Lehre und Forschung – ebenfalls ein gesetzlich normierter Grundsatz für Universitäten – gelebt werden muss. Das heißt aber auch, dass erst auf Basis der Studieneingangs­phase (STEP) anwendungsbezogene Lehrveranstaltungen sinnvoll sind. Der Studien­plan sieht daher vor, dass erst nach Absolvierung der STEP (also im zweiten Studien­jahr) Lehrveranstaltungen der „Praxisfelder der gesellschaftlichen Kommunikation“ belegt werden können.  

Damit ist auch gewährleistet, dass die Auswahl aus den angebotenen Praxisfeldern auf Basis rationaler Überlegungen erfolgt. Denn im Verlauf des ersten Studienjahres gibt es ausreichend Gelegenheit, sich über die typischen Aufgabenstellungen und Arbeits­möglichkeiten in den unterschiedlichen Praxisfeldern zu informieren.