Anerkennung von Prüfungen
Anerkennung von Prüfungen
Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.
Die Prüfungsleistungen können anerkannt werden, wenn
keine wesentlichen Unterschiede im Vergleich zum Curriculum (insb. Qualifikationsprofil, Modulbeschreibung), der Qualität (Qualitätssicherung, Studienprogramm);Niveau (Bildungsniveau des Studienprogramms), und Profils (Zweck und Inhalt) vorliegt. Ebenso muss der Workload und die Lernergebnisse (erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) vergeichbar sein.
Der Antrag auf Anerkennung von externen Prüfungen kann mittels Formular (Download) erfolgen.
Schicken Sie es aus gefüllt und eingescannt inkl. den dazugehörigen Unterlagen an publizistik.spl@univie.ac.at
Prüfungsleistungen, die an der Universität Wien abgelegt wurden und am Sammelzeugnis aufscheinen, sollen über USPACE zur Anerkennung eingereicht werden.
Bei Bedarf können noch folgende Angaben verlangt werden:
Vorlage von offiziellen Inhaltsangaben der postsekundären Bildungseinrichtung, sodass die vermittelten Lehrinhalte/Kompetenzen und die Prüfungsmethoden für die Studienprogrammleitung eine Prüfung als Gleichwertigkeit ermöglichen. Sprache, in welcher die Lehrveranstaltung/Prüfung abgehalten wurde Studienplan/Curriculum in jener Version, in welcher die abgelegte und zur Anerkennung vorgelegte Leistung absolviert wurde Auszüge aus dem Internet mit Angabe des aktuellen Links sind dann ausreichend, wenn diese Seiten in englischer Übersetzung abrufbar sind. Angaben zur Notenskala / eventuell Umrechnungstabellen. Sofern in einer Lehrveranstaltung, für die die Anerkennung beantragt wird (z. B. Bachelorseminar) eine schriftliche Arbeit vorgesehen ist, ist ein Nachweis über die Verfassung einer (gleichwertigen) schriftlichen Arbeit zu erbringen. Hinweis: sofern nicht in deutscher, englischer Sprache verfasst, können Übersetzungen der schriftlichen Arbeit verlangt werden.
Über die Anerkennungsanträge muss die Studienprogrammleitung spätestens zwei Monate nach Einlangen des Antrages bescheidmäßig entscheiden.
Sie erhalten den Anerkennungsbescheid per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse.
Wann ist eine Anerkennung von Prüfungen nicht möglich
Lehrveranstaltungen / Prüfungen, die an der Universität Wien unter der eigenen Studienkennzahl absolviert werden. Meistens handelt es sich hierbei um eine Fehlzuordnung im Prüfungspass. Bei Lehrveranstaltungen, die an eieiner anderen Universität unter der eigenen Studienkennzahl (-> Mitbelegung).
Ebenso
- Prüfungen oder Kurse, die nicht an einer postsekundäre anerkannte Bildungseinrichtung absolviert wurden. (postsekundär anerkannt: Universität, Fachhochschule, etc. nicht jedoch Volkshochschule, Sprachschulen).
- Doppelanerkennungen. Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für die Zulassungsvoraussetzung herangezogen wurden, können im Zielstudium nicht nochmals anerkannt werden.
Berufliche oder Außerberufliche Qualifikationen (§ 78 Abs 3 UG) können nur nach einem "Validierungsverfahren" anerkannt werden.