Wann ist eine Anerkennung von Prüfungen nicht möglich

  • Lehrveranstaltungen / Prüfungen, die an der Universität Wien unter der eigenen Studienkennzahl absolviert werden. Meistens handelt es sich hierbei um eine Fehlzuordnung im Prüfungspass. Für eine korrekte Zuordnung wenden Sie sich bitte an die StudienServiceStelle.
  • Bei Lehrveranstaltungen, die an einer anderen Universität unter der eigenen Studienkennzahl absolviert wurden (Mitbelegung).
  • Doppelanerkennungen: Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für die Zulassungsvoraussetzung herangezogen wurden, können im Zielstudium nicht nochmals anerkannt werden
  • Berufliche oder Außerberufliche Qualifikationen (§ 78 Abs 3 UG) können nur nach einem "Validierungsverfahren" anerkannt werden.
  • Anerkennungen sind erst ab Zeitpunkt der Zulassung möglich.

 Anerkennung von Prüfungsleistungen

Lampen beleuchten einen Bücherstappel

© Univ. Wien

Sie wollen sich Prüfungsleistungen aus Vor- oder Zweitstudium für Ihr Publizistikstudium anerkennen lassen? Dann gehen Sie wie folgt vor:

Füllen Sie beide Seiten des Formulars aus und schicken Sie es, zusammen mit den Zeugnissen, an Ruth Libiseller

Für die Bearbeitung der Anerkennungsanträge gibt uns das UniversitätsGesetz (UG) bis zu 2 Monate Zeit. In diesem Zeitraum werden Sie von entweder Ihren Anerkennungsbescheid erhalten oder in einer anderen Form von uns hören (Nachbesserungsaufträge, etc.). Die StudienServiceStelle versucht dennoch Ihre Ansuchen so schnell wie möglich zu bearbeiten, sodass der Zeitraum der Bearbeitung normalerweise deutlich unterschritten wird.

Ihren Anerkennungsbescheid erhalten per E-Mail ausschließlich, aus datenschutzrechtlichen Gründen, auf Ihre u:account-E-Mail-Adresse. Nach Überprüfung des Bescheides können Sie per E-Mail auf Ihre Rechtsmittel verzichten. Dadurch wird Ihr Bescheid sofort rechtskräftig und die Noten scheinen im Prüfungspass auf.

Erfolgt kein Rechtsmittelverzicht, dann wird der Bescheid erst nach Ablauf der Beschwerdefrist rechtskräftig. Nach der Erwachsen in Rechtskraft ist das Löschen von anerkannten Prüfungen nicht mehr zulässig.

 

Anerkennung für das Erweiterungscurriculum

  • Wenn Sie sich Leistungen für ein EC der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft für eine andere Studienrichtung anerkennen lassen wollen, dann gehen Sie wie bereits oben beschrieben vor.
  • Handelt es sich um ein bereits vollständig und positiv abgeschlossenes EC einer anderen Studienrichtung, können wir dieses als 'EC-Äquivalent' (15 oder 30 ECTS) anerkennen. 
    Reichen Sie dazu bitte auch wie oben beschrieben das Formular und das Zeugnis per Mail ein.
  • Bei einzelnen Leistungen eines ECs einer anderen Studienrichtung wenden Sie sich für die Anerkennung bitte an die SPL, welches das EC anbietet.