Validierung von (außer)beruflichen Leistungen
Was kann validiert werden?
Mit 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten
§ nicht-formalen Bereich
(z. B. private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung)
§ und informellen Bereich
(z. B. beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen)
anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.
WICHTIG
Leistungen können nicht für Alternativer Erweiterung (AE) oder Individuelle Vertiefung (VERIN) validiert werden.
Ablauf des Validierungsprozesses
Validierung
- Füllen Sie das Formular zur Validierung elektronisch aus
- Unterschreiben Sie das Formular
- Machen Sie sich einen Termin mit der SPL (Sprechstunde) für ein persönliches Gespräch aus
Zu diesem Gespräch kommen Sie bitte mit den vollständigen Unterlagen und dem Validierungsformular
2. Anerkennung
Wurde die Validierung durch die SPL bestätigt, reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung ein
- Füllen Sie entsprechend der Validierung den Antrag auf Anerkennung aus
- Senden Sie den Antrag, sowie das Formular 'Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen', welches von der SPL bestätigt wurde, per Mail an spl.publizistik@univie.ac.at
- Nach Bearbeitung der Anerkennung (idR zwei, längstens acht Wochen) erhalten Sie den Anerkennungsbescheid per Mail.
Was passiert, wenn die Validierung nicht erfolgt, bzw. die SPL Maßnahmen anordnet?
Die Validierung kann nicht erfolgen
Wenn die beantragte Qualifikation nicht anerkannt werden kann, muss die laut Curriculum angebotene Lehrveranstaltung regulär absolviert werden.
Es werden Maßnahmen von der SPL angeordnet
Die SPL teilt die Informationen über due Maßnahmen, die absolviert werden sollen, dem/der Antragsteller*in mit. Nach Überprüfung der bereitgestellten Informationen entscheidet die SPL, ob eine Validierung erfolgen kann oder nicht.