Die positive Beurteilung der Masterarbeit dient als eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung.
Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für den/die Studierende*n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
Das Thema ist aus einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit bei der Studienprogrammleitung. (s. a. Master-Curriculum 2017).
Anmeldung des Masterarbeits-Thema
Sobald die MASE-Note in u:space eingetragen ist, können Sie das Thema der Masterarbeit anmelden.
Alle derzeit angemeldeten Themen finden Sie unter Laufende Abschlussarbeiten. Durch Kontrolle der Liste, können Sie sicher gehen, dass Ihr Thema nicht bereits vergeben ist.
Bitte lassen Sie das Formular von Ihrem/Ihrer Betreuer*in unterschreiben.
Das Formular reichen Sie zusammen mit dem Formular "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" per Mail an nicole.nikolic@univie.ac.at ein.
Sie werden von uns verständigt, sobald das Thema genehmigt und im System eingetragen ist.
Das Thema muss angemeldet und eingetragen sein, damit die Arbeit eingereicht werden kann.
Einreichen der fertigen Masterarbeit
Die fertig gestellte Masterarbeit muss bei u:space zur Plagiatsprüfung hochgeladen werden.
Nach erfolgter Plagiatsprüfung können Sie die Arbeit beim StudienServiceCenter Sozialwissenschaften (SSC) elektronisch einreichen.
Dazu schicken Sie bitte folgendes ausgefüllte UND unterschriebene Formular per E-Mail an: ssc.sozialwissenschaften@univie.ac.at
- Bestätigung über das erfolgreiche Hochladen der Arbeit auf den Plagiatsserver
(Dieses Formular erhalten Sie beim letzten Schritt des Einreichprozesses in u:space)
Die Weiterleitung Ihrer Masterarbeit an den/die Betreuer*in übernimmt das SSC.
Die beiden gedruckten Exemplare Ihrer Masterarbeit lassen Sie dem SSC, nach der elektronischen Einreichung, innerhalb von zehn Werktagen per Post oder durch Hinterlegung im NIG (Portier) zukommen, damit diese an die Universitätsbibliotheken weitergeleitet werden können.
Sobald die Beurteilung der Masterarbeit erfolgt ist, werden Sie vom SSC per Mail darüber informiert.
Achtung: Eine wissenschaftliche Arbeit wird negativ beurteilt, wenn nach der Einreichung im Zuge der Beurteilung aufgedeckt wird, dass diese den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis in schwerwiegender Weise widerspricht.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Einreichfristen für die jeweiligen Prüfungswochen.
Wenn Sie die Arbeit verspätet einreichen wollen, müssen Sie das mit Ihrem/ Ihrer Betreuer*in vereinbaren, nicht mit der SSSt oder SSC.
Infos zur Plagiatsprüfung
- Ab 05.03.2024 erfolgt der Upload wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Plagiatsprüfung ausschließlich über u:space.
Gehen Sie dazu bitte zum Punkt „Studienabschluss“ und wählen Sie „Plagiatsprüfung der Abschlussarbeit“. Sie werden dort durch den Uploadprozess geführt.- Für Fragen zum Upload steht der First Level Support der Universitätsbibliothek zur Verfügung: u-theses.ub@univie.ac.at
- Bei Fragen nach dem Hochladen steht der Second Level Support des Büro Studienpräses zur Verfügung: e-einreichung@univie.ac.at
- Um sicherzustellen, dass Ihr Titelblatt formal und inhaltlich korrekt ist, erstellt u:space es im Laufe des Einreichprozesses automatisch aus Ihren Daten. Laden Sie es danach herunter und fügen Sie es Ihrer fertigen Arbeit hinzu.
Bitte verwenden Sie daher kein vorab selbst erstelltes Titelblatt.
- Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt die Überprüfung auf Textgleichheit durch beauftragte Dienstleister nur aufgrund von pseudonymisierten Dokumenten. Daher hat das Dokument
- ab der Seite sieben keine personenbezogenen Daten (wie Name oder Matrikelnummer)
- keine Nennung des Namens in Kopf- und Fußzeile
zu enthalten.
Bitte entfernen Sie vor dem Hochladen auch Ihren Namen aus den Dokumenteneigenschaften.
Wichtig
- Bitte aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen keinen Lebenslauf und keine Eidesstattliche Erklärung in die Masterarbeit einbinden!
- Das Abstract (Zusammenfassung, 1-2 Seiten) ist im Anhang einzubinden!
- Das Abstract ist in deutscher Sprache und wenn möglich ebenfalls in englischer Sprache zu verfassen.
- Druck: Seiten sind doppelseitig zu bedrucken, Hardcover gebunden (schwarz, Prägung optional)
Einreichfristen
Die Fristen sind immer davon abhängig, welche Prüfungswoche Sie für Ihre Masterprüfung wählen.
Die Frist zum Einreichen der Masterarbeit ist von uns so gewählt, dass der/die Betreuer*in 8 Wochen zur Erstellung des Gutachtens hat. Wenn Sie später einreichen möchten, vereinbaren Sie das bitte mit Ihrer Betreuung, Sie müssen uns nicht darüber informieren.
Zum Zeitpunkt der elektronischen Einreichung beim SSC Sozialwissenschaften muss die Plagiatsprüfung bereits abgeschlossen sein (siehe Punkt 5 der Schritt-für-Schritt Anleitung).
Wichtig ist, dass Sie bis zum Ende der Frist „Anmeldung zur Prüfung/Erstellung des Gutachtens“ eine Anmeldung per Mail an uns schicken. Das Gutachten erhalten wir direkt von dem/der Betreuer*in. Für die Anmeldung müssen Sie das Gutachten nicht abwarten.
Wenn wir alle Unterlagen rechtzeitig erhalten haben und auch Ihr Prüfungspass vollständig ist, können Sie in der von Ihnen gewählten Prüfungswoche zur Masterprüfung antreten.