Prüfungen für Studienanfänger*innen: BA Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

STEOP

Die Prüfungstermine für die beiden Modulprüfungen STEOP A und STEOP B finden im Wintersemester Anfang und Mitte Februar statt.

Sobald die genauen Termine feststehen, werden sie im Vorlesungsverzeichnis (u:find) samt Anmeldefristen veröffentlicht. Für einen Antritt zur Prüfung ist eine Anmeldung in u:space unbedingt erforderlich. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich an die Lehrenden und Studienassistent*innen. Anleitungen zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier. Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldephase an unsere Servicemailadresse.

Prüfungen aus dem Modul GESKO A

Sie dürfen diese Vorlesungen ab Studienbeginn besuchen. Die Prüfungstermine finden Ende Jänner, Mitte Februar, Ende März und Ende Juni statt.

Prüfungen zu Vorlesungen

Termine

Prüfungstermine werden im Vorlesungsverzeichnis (u:find) angezeigt, sobald sie von den Lehrveranstaltungsleiter*innen bei uns bekannt gegeben und in der Datenbank angelegt wurden.

Rechtliches – Administratives

Zu allen Prüfungen der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ist eine Anmeldung in u:space unbedingt erforderlich. Ein Antritt ohne Anmeldung ist nicht möglich. Eine Prüfungsanmeldung steht nicht mit einer Registrierung zur Vorlesung in kausalem Zusammenhang. D.h. Sie können sich auch dann zu einer Prüfung anmelden, wenn Sie nicht für die Vorlesung registriert waren. Die Registrierung zur Vorlesung dient ausschließlich administrativen Zwecken und zieht keinerlei studienrechtliche Konsequenzen nach sich. Relevante rechtliche Bestimmungen zur Abhaltung von Lehrveranstaltungsprüfungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil und im Universitätsgesetz 2002.

An- und Abmeldefristen

Die Anmeldefrist zu Prüfungsterminen der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft beginnt in der Regel etwa 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin und endet genau eine Woche vor den Prüfungstermin (bitte beachten Sie auch die Uhrzeit!)

Abmeldungen sind bis genau 2 Tage (Uhrzeit beachten!) vor dem Prüfungstermin möglich.

Anmeldesperre

Wenn Sie sich zu einer Prüfung anmelden und nicht antreten (ohne sich abgemeldet zu haben) wird ein "nicht angetreten" eingetragen, was bewirkt, dass Sie für den darauffolgenden gleichartigen Prüfungstermin gesperrt sind. Das "nicht angetreten" ist für Sie in Ihrem Prüfungspass nicht sichtbar. Die Anmeldesperre kann aufgehoben werden, wenn Sie einen triftigen Grund für Ihr Fernbleiben nachweisen können. Senden Sie im Fall von Erkrankung bitte eine ärztliche Bestätigung an unsere Servicemailadresse.

Kommissionelle Wiederholungsprüfung

Schriftlich

Prüfungsablauf

Der Antritt zur kommissionellen Wiederholungsprüfung findet zeitgleich zum ‚herkömmlichen‘ Prüfungstermin statt. Die Kandidat*innen kommissioneller Wiederholungsprüfungen schreiben die Prüfung gemeinsam mit anderen Studierenden im Hörsaal.

Anmeldung

Es gelten die üblichen An- und Abmeldefristen für den Prüfungstermin.
Sie können die Anmeldung nicht selbstständig durchführen, bitte schreiben Sie uns rechtzeitig ein Mail an unsere Servicemailadresse.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie sich über die studienrechtlichen Konsequenzen von nicht bestandenen kommissionellen Wiederholungsprüfungen im Klaren sind. Bei Rückfragen dazu, kontaktieren Sie uns bitte.

Benotung

Anschließend erhalten die Kommissionsmitglieder Ihre Prüfungsunterlagen zur Begutachtung und Benotung. Für die Benotung stehen den Prüfer*innen vier Wochen ab Prüfungsdatum zur Verfügung. Die Note wird anschließend in Ihrem Prüfungspass ersichtlich sein.

Mündlich

Prüfungsablauf

Die mündliche kommissionelle Wiederholungsprüfung findet vor Ort am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft im eingeteilten Zimmer statt.

Die Prüfung dauert ca. 20 Minuten. Fragen werden von dem*der Erstprüfer*in (Lehrveranstaltungsleiter*in) gestellt. Zweitprüfer*in und Vorsitz können auch nachfragen.

Bei inhaltlichen Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte an die Lehrenden.

Anmeldung

Mündliche kommissionelle Wiederholungsprüfungen finden ausschließlich in den Prüfungswochen statt. Bitte schicken Sie das Anmeldeformular bis spätestens 2 Wochen vor der gewünschten Prüfungswoche per Mail. Wir bitten um möglichst zeitige Anmeldung – das erleichtert die Organisation.

Termin und Kommission muss auf dem Formular nicht eingetragen werden, das wird von uns eingeteilt.

Den genauen Prüfungstermin und die Prüfungskommission bekommen Sie per Mail mitgeteilt, sobald die Einteilung erfolgt ist.

Benotung

Anschließend zur Prüfung findet eine kurze Besprechung der Prüfer*innen ohne Kandidat*in statt. Die Benotung bekommen Sie danach sofort mitgeteilt. Die Note wird dann ehestmöglich im System eingetragen.

Rechtliche Rahmenbedingungen kommissioneller Wiederholungprüfungen

Falls Sie eine Prüfung dreimal negativ absolviert haben, muss der vierte Prüfungsantritt kommissionell erfolgen. Auf Antrag des/der Studierenden kann aber auch bereits der dritte Antritt vor einer Prüfungskommission abgelegt werden. Die Novelle des Universitätsgesetzes 2021 sieht für die letzte Prüfung des Studiums ab Oktober 2022 eine Sonderregelung vor ("Fünfter Antritt")

Antrittszählung

Wenn Sie von einem vorangegangenen Studienplan in einen neuen Studienplan wechseln, werden die bereits vor dem Wechsel absolvierten Antritte zu einer bestimmten Prüfung bei der Zählung herangezogen, sofern der Lehrinhalt Pflichtbestandteil in beiden Studienplänen war bzw. ist.

Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Im Gegensatz zu Vorlesungsprüfungen erfolgt bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Seminare, Übungen, Proseminare usw.)  auch beim vierten Antritt keine kommissionelle Prüfung, da die Benotung basierend auf mehreren Teilleistungen zu erfolgen hat. Die gesamte Lehrveranstaltung muss absolviert werden. Weil das Anmeldesystem eine vierte selbstständige Anmeldung unterbindet, wenden Sie sich bitte während der Anmeldephasen an die Servicemailadresse, falls ein vierter Antritt zu einer bestimmten Lehrveranstaltung erforderlich wird und Sie sich anmelden möchten.

Antritt mit negativem Ergebnis

Sollte auch die dritte Wiederholung (= vierter Antritt) einer im Studienplan verpflichtend vorgesehenen Studienleistung - egal ob Vorlesungsprüfung oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung - negativ ausfallen, werden Sie vom Studium der Publizistik und Kommunikationswissenschaft ausgeschlossen und können dieses an der Uni Wien nicht erneut belegen. Eine Ausnahme besteht für die allerletzte Studienleistung, die für den Abschluss des Studiums notwendig ist: hier ist ein fünfter Antritt gestattet. Fällt dieser ebenfalls negativ aus, greift vorstehend genannte Regelung zum Studienausschluss.

Bei Studienleistungen, die in mehreren Studiengängen verpflichtend vorgesehen sind gilt diese Zulassungssperre auch für diejenigen Studienrichtungen, in denen diese Leistung ebenfalls Pflichtbestandteil des Curriculums ist.
Sie sind nach einem Studienausschluss berechtigt eine andere Studienrichtung an der Uni Wien zu belegen oder das Studium der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an einer anderen Universität fortzuführen.

Einen Sonderfall bilden Vorlesungsprüfungen im Rahmen von Erweiterungscurricula: Sie werden bei einem negativen vierten Antritt für das Bachelorstudium welches das EC anbietet gesperrt und können das EC nicht für den Studienabschluss heranziehen. Aber Sie können Ihr gewähltes Bachelorstudium fortführen, müssen allerdings ein anderes EC auswählen.

In diesem Bereich wurden im Studienjahr 2022/23 Änderungen wirksam: Details zu den genauen Gesetzestexten entnehmen Sie bitte dem UG 2002 (Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts).

Defensio

Informationen zur Masterprüfung finden Sie hier.

 

 

Prüfungswochen

Die Prüfungswochen für Vorlesungen finden Ende Jänner, Anfang März, Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Oktober statt.
Die genauen Termine der Prüfungswochen finden Sie in der Übersicht.

Für den Abschluss des Masterstudiums finden Sie in der Übersicht auch die Fristen für das Einreichen der Masterarbeit und die Anmeldung zur Prüfung bzw. Erstellung des Gutachtens.
Informationen zu den Fristen bei Masterprüfungen finden Sie hier.

Abweichende Prüfungsmethoden - Barrierefrei studieren

Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile in Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen.

Für die Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft angebotenen Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt folgendes empfohlene Prozedere:

  • Beratung bei Team Barrierefrei in Anspruch nehmen
  • Einreichung des Antragsformulars per E-Mail über Ihre u:account-Adresse an die SPL und die Lehrveranstaltungsleitung

Als fachärztliche / therapeutischen Nachweis empfehlen wir, möglichst das universitätsinterne Formular zur Bestätigung von studienrelevanten Funktionsbeeinträchtigungen zu verwenden.
Das Formular ist so gestaltet, dass keine medizinische Fachsprache verwendet werden muss. Dies erleichtert die Bearbeitung.

Planen Sie genügend Zeit für Ihre Antragsstellung ein. Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich.
Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen Studiengängen (weiteres Studium, Erweiterungscurricula, etc.) gelten eventuell andere administrative Regelungen.

 

 

"Schummeln"

Verwenden unerlaubter Hilfsmittel bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (npi-LV)

Zur Transparenz und zur Rechtssicherheit der Studierenden muss vor jeder Prüfung darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (z.B. Abschreiben, Verwendung von technischen Hilfsmitteln, insbesondere Mobiltelefone bzw. sämtliche internetfähigen Devices usw.) die Prüfung nicht beurteilt wird , als Antritt zählt und im Sammelzeugnis mit "X" ausgewiesen wird (vgl. § 12 Abs 6 Satzung der Universität Wien - Studienrecht)

Die Prüfungsaufsicht hat in diesen Fällen folgendes zu tun

  • Sicherstellung des Prüfungsbogens und der unerlaubten Hilfsmittel
  • Sofortiger Vermerk am Prüfungsbogen, dass "geschummelt" wurde (Uhrzeit, Datum, Vorfall, Name der oder des Studierenden, Sitzordnung, Unterschrift der oder des Lehrveranstaltungsleiter*in bzw. Aufsichtsperson). Sichergestellte unerlaubte Hilfsmittel sind, wenn dies möglich ist, dem Prüfungsbogen beizulegen. 
  • Sofortige Verständigung der/des Lehrveranstaltungsleiter*in, sofern dieser nicht anwesend ist.
  • Sofortige Verständigung der SPL

Wird das Verwenden unerlaubter Hilfsmittel erst bei der Korrektur/Beurteilung der schriftlichen Prüfung festgestellt ist der/die Studierende mit dem Vorwurf zu konfrontieren und die Möglichkeit einer Stellungnahme zu geben. In jedem Fall ist die SPL zu verständigen. 


Verwenden unerlaubter Hilfsmittel bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (pi-PV)

Wenn eine Teilleistung innerhalb einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung durch "Schummeln“ (z. B. Abschreiben; "plagiieren", Verwendung unerlaubter Hilfsmittel etc.) erbracht wurde, so ist dies als eine erschlichene Leistung zu werten. 

Auch wenn "nur" eine Teilleistung "erschummelt" wurde, wird die gesamte pi-LV als erschlichen und damit als nicht beurteilt gewertet. 

Seminar- bzw. Bachelor-Arbeiten sind Teilleistungen von pi-LV. Im Speziellen liegt hier ein "Erschleichen" vor, wenn eine fremde Leistung als Eigenleistung dargestellt wird (z. B. Textteile von anderen Personen ohne entsprechende Kenntlichmachung übernommen werden = Plagiieren). Dies ist von der/dem LV-Leiter*in genau zu dokumentieren. 


Nichtigerklärung nach Eintragung der Note

Wird die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel erst nach der Eintragung der Note festgestellt, wird ein Verfahren zur Nichtigerklärung der Beurteilung gem. § 74 UG durch den Studienpräses eingeleitet. Die Nichtigerklärung der Note erfolgt mittels Bescheid. 

Dieses Verfahren wird ausschließlich im Büro des Studienpräses geführt.